Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.02.2013

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   BGH, 30.01.2013 - III ZB 58/12   

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https://dejure.org/2013,4682
BGH, 30.01.2013 - III ZB 58/12 (https://dejure.org/2013,4682)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2013 - III ZB 58/12 (https://dejure.org/2013,4682)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - III ZB 58/12 (https://dejure.org/2013,4682)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 567 Abs 2 ZPO, Nr 1000 RVG-VV, Nr 1003 RVG-VV
    Kostenfestsetzungsverfahren: Umdeutung einer wegen Nichterreichens des Beschwerdewerts unzulässigen Kostenbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Übersteigens des Werts von 200 ? durch den Wert des Beschwerdegegenstandes für die Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen über Kosten

  • rewis.io

    Kostenfestsetzungsverfahren: Umdeutung einer wegen Nichterreichens des Beschwerdewerts unzulässigen Kostenbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 106; ZPO § 567 Abs. 2
    Notwendigkeit des Übersteigens des Werts von 200 EUR durch den Wert des Beschwerdegegenstandes für die Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen über Kosten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 106 ; ZPO § 567 Abs. 2
    Notwendigkeit des Übersteigens des Werts von 200 EUR durch den Wert des Beschwerdegegenstandes für die Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen über Kosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1020
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.08.2012 - XII ZB 442/11

    Betreuungsverfahren: Auslegung einer Beschwerde als Rechtspflegererinnerung bei

    Auszug aus BGH, 30.01.2013 - III ZB 58/12
    Der Rechtsbehelf der Beklagen war angesichts seiner mangelnden Zulässigkeit als sofortige Beschwerde als Erinnerung gegen die Entscheidung der Rechtspflegerin auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2012 - XII ZB 442/11, NJW-RR 2012, 1476 Rn. 11).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZB 369/02

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Unzulässigkeit der vorangegangenen

    Auszug aus BGH, 30.01.2013 - III ZB 58/12
    Die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde ist vom Senat von Amts wegen zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 369/02, NJW 2004, 1112, 1113; Wulf in Beck OK [2012], ZPO, § 574 Rn. 4).
  • LG Nürnberg-Fürth, 03.12.2020 - 2 T 7568/20

    Auslegung unzulässiger Kostenbeschwerde als Erinnerung

    Die wegen Nichterreichens des Beschwerdewerts unzulässige sofortige Beschwerde ist deshalb als Erinnerung auszulegen; die fehlerhafte Bezeichnung als sofortige Beschwerde ist unschädlich (BGH Beschluss vom 30.1.2013 - III ZB 58/12, BeckRS 2013, 5417; OLG Nürnberg Beschluss vom 24.6.2004 - 7 WF 1719/04, BeckRS 2005, 00789).

    Hält das Beschwerdegericht die vorgelegte Beschwerde gegen die Entscheidung eines Rechtspflegers für nicht statthaft, hat es durch Beschluss die Vorlage an das Erstgericht zur Entscheidung im Erinnerungsverfahren zurückzuweisen (BGH Beschluss vom 30.1.2013 - III ZB 58/12, BeckRS 2013, 5417).

    Diese war auch nach § 567 Abs. 2 ZPO statthaft, da sich der Wert des Beschwerdegegenstandes auf 2.038,30 EUR belief, die Differenz zwischen der begehrten und tatsächlichen Kostenerstattung (vgl. BGH Beschluss vom 30.1.2013 - III ZB 58/12, BeckRS 2013, 5417).

  • OLG Frankfurt, 14.06.2022 - 6 WF 86/22

    Erstattung von Reisekosten für Beteiligtem, dem Verfahrenskostenhilfe bewilligt

    Der Beschwerdewert bestimmt sich nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem in der angefochtenen Entscheidung zugebilligten und dem in der Beschwerdeinstanz beantragten Betrag, also nach der Differenz, um die der Beschwerdeführer sich verbessern will (MüKo/Hamdorf, ZPO, 6 Auflage 2020 Rn. 36; BGH, NJW-RR 2013, S. 1020 Rn. 7).
  • AG Bad Segeberg, 05.01.2015 - 17 C 271/13

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes

    Die fehlerhafte Bezeichnung als "sofortige Beschwerde ist bei dieser Sachlage unbeachtlich (vgl. BGH, Beschl. v. 30.01.2013 - III ZB 58/12 , NJW-RR 2013, 1020 Rn. 9; BGH, Beschl. v. 15.08.2012 - XII ZB 442/11 , NJW-RR 2012, 1476, 1477 Rn. 11; Zöller/ Herget , ZPO, 30. Aufl. 2014, § 104 Rn. 13).
  • AG Bad Segeberg, 23.02.2015 - 17 C 271/13

    Kostenfestsetzung nach Klagerücknahme im Prozess wegen Urheberrechtsverletzung

    Die fehlerhafte Bezeichnung als "sofortige Beschwerde ist bei dieser Sachlage unbeachtlich (vgl. BGH, Beschl. v. 30.01.2013 - III ZB 58/12, NJW-RR 2013, 1020 Rn. 9; BGH, Beschl. v. 15.08.2012 - XII ZB 442/11, NJW-RR 2012, 1476, 1477 Rn. 11; Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 104 Rn. 13).
  • LG Mainz, 10.01.2014 - 8 T 5/14
    Eine wegen Nichterreichens des Beschwerdewerts unzulässige sofortige Beschwerde einer Partei gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss ist indes als Erinnerung auszulegen, wobei selbst die fehlerhafte Bezeichnung des Rechtsmittels als sofortige Beschwerde unschädlich ist, sodass das Beschwerdegericht eine ihm vorgelegte, gegen die Entscheidung eines Rechtspflegers für nicht statthaft gehaltene Beschwerde durch Beschluss an das Erstgericht zur Entscheidung im Erinnerungsverfahren zurückzuverweisen hat (BGH, NJW-RR 2013, 1020; OLG Düsseldorf Rpfleger 1977, 109).
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